AGBs

Allgemeine Auftragsbedingungen
(Stand: Februar 2015)

für Charakterköpfe Einzelunternehmung Eva Gerszke

1  Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Auftragsbedingungen gelten ausschließlich und für alle unsere Angebote, Verträge und Leistungen des Beratungsunternehmens Charakterköpfe Einzelunternehmung, Inhaberin Eva Gerszke. Charakterköpfe (nachfolgend auch mit wir bzw. uns benannt) und sämtliche Vertragspartner (Dritte) erbringen Ihre Leistungen gegenüber dem Auftraggeber bzw. Kunden ausschließlich auf Basis dieser allgemeinen Bedingungen, welche Grundlage jedes Angebotes sowie Vertrages sind, d.h. sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

Geistiges Eigentum
a) Vor Auftragsbeginn erhält der Auftraggeber ein Angebot, das den Umfang der Leistung quantitativ und qualitativ beschreibt. Grundlage hierfür ist ein Beratungs- und Informationsgespräch, das mit dem Auftraggeber geführt wird. Charakterköpfe Einzelunternehmung bleibt an ein Angebot maximal 2 Wochen lang ohne eine Annahme oder Reaktion des Kunden gebunden. Danach erfolgt gern eine neue Angebotserstellung auf Anfrage.

b) Wir übertragen dem Kunden mit Ausgleich aller, den Auftrag betreffenden Ansprüche auf Vergütung und Kostenerstattung die zur Verwendung unserer Arbeiten und Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang, wie dies vereinbart ist oder sich aus den erkennbaren Umständen des Auftrags ergibt. Somit  werden an Präsentationen, Entwürfen, Werkzeichnungen oder weiteren Vorschlägen Nutzungs-rechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Sie sind geistiges Eigentum von Charakterköpfe Einzelunternehmung und sind bei Abbruch des Auftrages oder nicht Annahme des Angebots urheberrechtlich geschützt, sodass die Verwendung oder Vervielfältigung durch den Kunden untersagt ist.
Damit erhält der Kunde das durch den Vertragszweck eingeschränkte und nur einfache, also nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht zur Nutzung sowie zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verwertung unserer Leistungen, Werke und Arbeitsergebnisse nach Maßgabe der vertraglich vorgesehenen Verwendung.

c) Der Kunde steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrags von uns gefertigten, beschafften oder bereitgestellten Arbeiten nur für die vertraglich vorgesehenen Zwecke verwandt und nicht weiter als vertraglich vorgesehen genutzt werden. Uns steht das Recht zur Urheberbenennung zu.

d) Jede, auch teilweise Verwendung, Verbreitung oder Veröffentlichung von Arbeiten und Leistungen, die wir mit dem Ziel des Vertragsabschlusses vorstellen oder überreichen (Präsentation) sowie die von den Kunden als Auftragserfüllung abgelehnt oder nicht angenommen werden, bedarf unserer vorherigen Zustimmung, unabhängig davon, ob sie urheberrechtlich geschützt sind. Dies gilt auch für Änderungen, Bearbeitungen und Verwendungen der unseren Arbeiten und Leistungen zugrunde liegenden Ideen, sofern diese in den bisherigen Werbemitteln des Kunden keinen Niederschlag gefunden haben. Die Vereinbarung und der Erhalt eines Präsentationshonorars gelten nicht als Zustimmung im Sinne der vorstehenden Bestimmungen.

e) Die Originale sind daher in angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.

f) Die Zusendung und etwaige Rücksendungen der Arbeiten gehen auf Gefahr und Rechnung des Kunden.

3 Auftragserteilung, Vertragsgegenstand, Leistungsumfang
a) Soweit wir nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmen, sind unsere Angebote

b) Alle Vereinbarungen, die zwischen Charakterköpfe Einzelunternehmung und dem Kunden zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in schriftlicher Form (Mail, Schreiben) zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Wird das Briefing vom Kunden der Charakterköpfe Einzelunternehmung mündlich oder fernmündlich mitgeteilt, so erstellt Charakterköpfe Einzelunternehmung über den besprochenen Inhalt ein Rebriefing. Dieses wird binnen 5 Werktagen nach dem Gespräch an den Kunden übermittelt. Es gilt als verbindlicher Vertragsbestandteil, wenn der Kunde diesem Rebriefing nicht innerhalb von 5 Werktagen widerspricht.

c) Charakterköpfe Einzelunternehmung erbringt Beratungsleistung auf konzeptioneller Ebene, auf Anfrage auch Umsetzung bzw. Implementierung von Konzept oder Maßnahme, in den Bereichen Geschäftsentwicklung/Strategie, Marketing und Vertrieb von Unternehmen, Händlern und Institutionen/Vereinen im Bereich Wein, Feinkost, Bio-Lebensmittel sowie von verwandten, regionalen Vermarktungsorganisationen.

Die detaillierte Beschreibung der zu erbringenden bzw. vereinbarten Dienstleistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung in den Briefings, Projektverträgen sowie deren Anlagen, Ergänzungen bzw. Änderungen der Charakterköpfe Einzelunternehmung .

Zusatzleistungen sind zusätzlich zu vergüten.

4  Lieferung, Lieferfristen, Leistung, Auftragsdurchführung
a) Die Auftragsdurchführung sowie die Einhaltung von Fristen und Terminen durch Charakterköpfe Einzelunternehmung setzen voraus, dass der Kunde für Auftragsklarheit sorgt, die erforderlichen Genehmigungen und Freigaben beschafft, die von uns vorgelegten Konzepte rechtzeitig bestätigt, Änderungswünsche rechtzeitig anzeigt sowie seine sonstigen Mitwirkungspflichten und Obliegenheiten, wie z.B. die Vorlage von benötigten Unterlagen ordnungsgemäß erfüllt. Die Erfüllung und Einhaltung unserer Liefer- und Leistungspflichten (inkl. Timings/zeitlichen Dimensionen der Leistungserbringung)setzt die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung an uns voraus.

b) Wir sind berechtigt, Aufträge und Weisungen des Kunden abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetz oder auch behördliche Bestimmungen verstoßen oder wenn deren Veröffentlichung für uns wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist.

c) Die Lieferverpflichtungen von Charakterköpfe Einzelunternehmung sind in dem Zuge erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen von Charakterköpfe Einzelunternehmung zur Versendung gebracht worden sind. Das Risiko der Übermittlung (z.B. Beschädigung, Verlust oder Verzögerung), gleich mit welchen Medium übermittelt wird, trägt der Kunde.

d) Fällt die Durchführung eines Auftrags bzw. Mitwirkung durch den Kunden am Auftrag aus Gründen aus, die von uns bzw. dem Kunden nicht zu vertreten sind, wie zum Beispiel wegen höherer Gewalt, Rechnerausfall, Streik, gesetzliche oder behördliche Bestimmungen oder Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten, und waren diese Ereignisse bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar, so sind wir bzw. der Kunde berechtigt, die Erfüllung der jeweiligen Leistung bzw. Auftragsmitwirkung um die Dauer der Verhinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Kunden bzw. der Kunde uns baldmöglichst mit. Der Kunde bzw. wir vom Kunden kann/können von uns/von ihm die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten bzw. er liefert oder in angemessener Frist liefern/liefert. Erklären wir/er uns/sich nicht zu liefern, kann der Kunde bzw. können wir zurücktreten.

e) Soweit sich aus dem Auftrag nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, die uns übertragenen Arbeiten und Leistungen nach unserer Wahl selbst auszuführen oder Dritte mit der Ausführung zu beauftragen (Erfüllungsgehilfen).

f) Wir sind berechtigt, soweit nicht anders vereinbart, von dem Kunden eine Vorauszahlung (von max. 20% vom Auftragswert) für die zu erwartenden Aufwendungen und Kosten aus der Beauftragung zu verlangen.

5  Abnahme
a) Unsere Leistungen als Berater sind erbracht, wenn die Untersuchungen, Analysen und die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen mit dem Kunden innerhalb des vereinbarten Zeitraumes erarbeitet worden sind und vom Kunden abgenommen wurden. Unerheblich ist, ob oder wann die Schlussfolgerungen oder Empfehlungen umgesetzt werden.

b) Nach Übermittlung der erstellten Leistung (per Mail, Post oder persönlich) ist der Kunde verpflichtet, per Mail oder Telefon den Erhalt zu bestätigen.

c) Ab dieser Bestätigung hat die Abnahme der vereinbarten Leistung binnen 5 Werktagen zu erfolgen. Alle Mängel, die sich aus Sicht des Kunden hierin bestehen, sind dann uns gegenüber zu benennen und derart zu übermitteln, dass ein Erhalt sichergestellt ist.

6 Eigentumsvorbehalt
a) Charakterköpfe Einzelunternehmung behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Zahlung vor.

b) Charakterköpfe Einzelunternehmung ist nicht verpflichtet Dateien, Quelldateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden an den Kunden herauszugeben. Wünscht der Kunde die Herausgabe der Computerdaten oder Quelldaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat Charakterköpfe Einzelunternehmung dem Kunden Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von uns geändert werden.

7  Leistungsänderungen
a) Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder der wesentlichen Auftragsergebnisse werden schriftlich niedergelegt und von beiden Parteien bestätigt.

b) Wir führen auf Verlangen des Kunden nachträgliche Änderungen aus, sofern dies ohne zusätzliche Kosten oder Terminverschiebungen möglich ist. Verursacht die Änderung einen Aufwand, der von der vereinbarten Vergütungsregelung nicht abgedeckt ist, werden wir dem Kunden binnen 2 Arbeitstagen die Änderung der Kosten, Vergütung und Fristen mitteilen. Lehnt der Kunde nicht binnen weiterer 5 Arbeitstage die Änderung ab oder wird nicht eine andere Vereinbarung getroffen, so gelten die Auftragsänderungen und die von uns mitgeteilten Änderungen der Kosten, Vergütung und Fristen als vereinbart.

c) Fertigen wir über eine Zwischen-Besprechung mit dem Kunden einen Rebriefing an und übersenden wir ihn an den Kunden, so stellt das Briefing für uns eine verbindliche Arbeitsgrundlage dar, sofern der Kunde unserer Zusammenfassung nicht unverzüglich, spätestens aber innerhalb von drei Arbeitstagen nach Zugang schriftlich widerspricht.

d) Storniert der Kunde Aufträge oder die Durchführung einzelner Projekte oder Maßnahmen, hat er uns von allen diesbezüglich eingegangenen Verbindlichkeiten freizustellen, alle bis zur Stornierung angefallenen Kosten zu erstatten und unsere bis zur Stornierung vom Kunden abgenommenen Leistungen nach Maßgabe der Vereinbarung zu vergüten. Im Übrigen sind wir berechtigt, die vereinbarte Vergütung für den Auftrag, das Projekt oder die Maßnahme zu verlangen, wobei wir uns jedoch dasjenige anrechnen lassen, was wir infolge der Stornierung an Aufwendungen ersparen oder durch anderweitige Verwendung unserer Arbeitskraft erwerben.

8  Vergütung
a) Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden

Abzug fällig (derzeit: Bruttopreis excl. Mwst.). Im Falle des Verzugs steht der Charakterköpfe Einzelunternehmung ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen im Sinne des §288 BGB zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt. Mahnkosten und die Kosten – auch außergerichtlicher – anwaltlicher Investitionen gehen zu Lasten des Kunden.

b) Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum oder umfasst mehrere Einheiten so kann die Charakterköpfe Einzelunternehmung dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistung-en müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten der Charakterköpfe Einzelunternehmung verfügbar sein.

c) Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und dergleichen durch den Kunden und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, werden der Charakterköpfe Einzelunternehmung alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt und die Charakterköpfe Einzelunternehmung von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt.

9 Weitere Pflichten des Auftraggebers
Wir werden dem Kunden alle Werbe-/Vertriebsmittel bzw. –Aktivitäten und Konzepte vor der von uns einzuleitenden Veröffentlichung und Umsetzung zur Genehmigung vorlegen. Der Kunde ist verpflichtet, unsere Leistungen, Werke und Konzepte sowie Bild- und Filmmaterial auch bei nur vorübergehender Nutzung und Verwertung sorgfältig bei Erhalt zu untersuchen und zu genehmigen. Beanstandungen hat er uns unverzüglich mitzuteilen. Werbeaussagen in den Konzepten, Werken und Werbemitteln hat der Kunde

auf ihren Inhalt sowie ihre rechtliche Bedeutung und Zulässigkeit hin sorgfältig zu überprüfen, insbesondere im Hinblick auf Aussagen über die Beschaffenheit und Haltbarkeit der beworbenen Produkte sowie zur Beachtung des Patent-,  Geschmacks-muster-, Marken-, Werbe-, Urheber-, Lebensmittel-und Presserechts.

10  Gewährleistung
a) Nach berechtigter Rüge unserer Leistungen sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung binnen angemessener Frist berechtigt.
Bei der Entscheidung über die Art der Nacherfüllung werden wir die Art des Mangels und die berechtigten Interessen des Kunden berücksichtigen.
Scheitert die Nacherfüllung, kann der Kunde die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Wählt er den Vertragsrücktritt, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Ist nur ein Teil der Leistungen oder Werke mangelhaft, kann der Kunde nur dann vom gesamten Vertrag zurücktreten, wenn er an dem übrigen mangelfreien Teil kein Interesse hat.

b) Die bei der Konzeption und Gestaltung von Verpackungen oder anderen Werbe- bzw. Vertriebsmitteln verwendeten Angaben, Darstellungen und/oder Zeichen bzw. Marken des Kunden zur Deklarierung des Inhalts überprüfen wir nicht auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Konformität mit gesetzlichen Bestimmungen und übernehmen hierfür insoweit keine Haftung.

11  Kennzeichnung der Werbemittel, Werbemaßnahmen und erstellten Websites
Der Auftraggeber verpflichtet sich, uns als Verfasser im Verfalle der Veröffentlichung zu benennen, wenn keine gegenläufige Vereinbarung zwischen uns getroffen wurde.

12  Geheimhaltungspflichten
Alle zwischen uns und dem Kunden wechselseitig übermittelten oder in sonstiger Weise im Zusammenhang mit dem Auftrag uns oder dem Kunden zugänglich gewordenen Informationen und Vorgänge unterliegen der Geheimhaltung und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden, soweit nichts anderes vereinbart ist oder eine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht.

13 Allgemeine Haftungsbegrenzung, Verjährungsfristen
a) Ansprüche und Rechte des Kunden wegen Mängel unserer Leistungen verjähren in 12 Monaten ab Übergabe oder Abnahme der Leistungen durch den Kunden.

b) Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir außer in den Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit und der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.

c) Im Falle des Schadenersatzes haften wir nicht für entgangenen Gewinn.

14 Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand, salvatorische Klausel
a) Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

b) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestand-teil.

c) Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

d) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des einheitlichen internationalen UN-Rechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bad Homburg v.d.H.

15  Schlichtung
a) Die Vertragsparteien verpflichten sich, bei Meinungsverschiedenheiten ein Schlichtungsverfahren mit dem Ziel durchzuführen, eine interessengerechte und faire Vereinbarung im Wege einer Mediation mit Unterstützung eines neutralen Schlichters unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen, rechtlichen, persönlichen und sozialen Gegebenheiten zu erarbeiten. Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit dem Vertrag … (Bezeichnung des Vertrages) oder über seine Gültigkeit ergeben, werden unter Ausschluss des ordentlichen Rechtswegs nach der Schlichtungsordnung der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main und der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main geschlichtet.

b) Die Parteien bestimmen den Schlichter gemeinschaftlich. Kommt keine Einigung über die Person des Schlichters zustande, wird dieser von der Schlichtungsstelle benannt. Die Benennung bindet die Parteien.

c) Die Kosten der Schlichtung tragen die Parteien je zur Hälfte (bzw. anteilig), soweit sie keine andere Vereinbarung treffen.

d) Sollte es in dem Schlichtungsverfahren nicht zu einer tragfähigen Lösung kommen, so steht es beiden Parteien frei, ein zuständiges Gericht anzurufen.

e) Die Parteien sind allerdings nicht gehindert, ein gerichtliches Eilverfahren, insbesondere ein Arrest- oder einstweiliges Verfügungsverfahren durchzuführen.

Alternativ kann Punkt IV. der Klausel (d)) durch folgende Vereinbarung ersetzt werden:

Falls die Schlichtung scheitert, sei es, dass eine Partei die Schlichtung für gescheitert oder dass der Schlichter das Schlichtungsverfahren beendet erklärt, wird das Schiedsgericht der IHK Frankfurt unter Ausschluss der ordentlichen Gerichtsbarkeit angerufen.

f) Sollte die Schlichtung nicht zu einem Ergebnis führen, mit dem beide Parteien einverstanden sind, so werden alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit einem Vertrag oder Projekt oder über seine Gültigkeit ergeben nach der Schiedsgerichtsordnung der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Das gerichtliche Mahnverfahren bleibt aber zulässig. Bei einem Sachmangel verpflichten sich die Parteien einen vereidigten und öffentlich zugelassenen Sachverständigen zur Erstellung eines Schiedsgutachtens zu beauftragen. Beide Parteien verpflichten sich, das Gutachten anzuerkennen.
Das Gutachten ist von demjenigen zu bezahlen, dessen Behauptung sich als falsch erwiesen hat.
Der Ort des schiedsgerichtlichen Verfahrens ist Frankfurt am Main – Außenstelle Bad Homburg v.d.H.

Schlussklausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

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